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AGB

Mietvertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietvertragsbedingungen
TESLA.RENT

Stand September 2021

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1. ZUSTANDEKOMMEN DES VERBINDLICHEN MIETVERTRAGES


1.1
Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift des Mietvertrags erfolgen. Der Mietvertrag kann per PDF Scan, Fax oder Post vorab übermittelt oder bei der Übergabe abgeschlossen werden.

 

1.2
Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.


1.3
Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nur den im Vertrag genannten Personen zum Gebrauch überlassen werden. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.


 

2. MIETDAUER


2.1
Die Mietdauer beginnt an dem vertraglich vereinbarten Übergabeort zum, im Übergabeprotokoll erfassten Abholzeitpunkt, spätestens jedoch zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Die Mietzeit endet zur im Rücknahmeprotokoll vermerkten Uhrzeit, frühestens jedoch zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

 

2.2
Ein Miettag sind 24 Stunden, ein Monat sind 30 Miettage, angefangene 24-Stunden werden als ein Miettag berechnet. Eine Karenzzeit der Überschreitung bis 60 Minuten wird dem Mieter ohne Berechnung eingeräumt. Eine grundsätzliche Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Vermieter behält sich vor, bei nicht in Kenntnis gesetzten Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums Anzeige zu erstatten. Dann ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters zu verschaffen.


2.3
Bei Mieten mit einer Laufzeit von einem Monat und mehr, wird monatlich im Voraus abgerechnet. Die Zahlung ist durch den Mieter bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung sicherzustellen, anderweitig fällt der Mieter in Verzug. Für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 7 Tage im Verzug ist oder abzusehen ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, endet das Mietverhältnis sofort. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

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3. MIETPREIS


3.1
Das Mietentgelt setzt sich aus dem vereinbarten Mietpreis sowie gewünschten Sonderleistungen zusammen, was nach Zeit und ggf. zusätzlich nach gefahrenen Mehrkilometern erfolgt. Minderkilometer werden nicht rückvergütet. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn zu leisten. Die Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen (bei Reifen im Rahmen des normalen Verschleißes) Vollkasko-Versicherung und Kfz.-Haftpflichtversicherung sind im Mietpreis enthalten. Die Kosten für das Laden des Fahrzeugs an allen öffentlichen Ladesäulen, sowie an Tesla Superchargern sind im Mietpreis enthalten. An öffentlichen Ladesäulen, sowie an Tesla Supercharger können nach abgeschlossenem Ladevorgang Blockiergebühren entstehen, welche vom Mieter zu tragen sind.


3.2
Die während des Mietzeitraums durch den Nutzer des Fahrzeuges verursachten Kosten Dritter berechnen wir dem Mieter/Fahrer zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.


3.3
Der Mieter/Fahrer stimmt zu, dass Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger über die hinterlegte Emailadresse versandt werden.


3.4
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.


3.5
Bei Langzeitmieten behält sich der Vermieter das Recht vor, vorab eine Bonitätsprüfung durchzuführen und regelmäßig zu erneuern. Bei negativer Bonitätsauskunft während einer Langzeitmiete steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.


4. KAUTION

Der Vermieter verlangt keine Kaution während der gesamten Mietzeit.


 
5. ZAHLUNGSMITTEL


Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Überweisungen, Kreditkarten, EC-Zahlung und Paypal. Bei Überweisungen muss sichergestellt sein, dass der Vermieter einen Zahlungseingang vor Übergabe bzw. Herausgabe des Fahrzeuges verzeichnen kann, ein Überweisungsbeleg als Nachweis der Zahlung wird nicht akzeptiert.


6. ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG DES MIETERS / VERSPÄTUNGSENTGELT


6.1
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, die Miete vor Mietbeginn zu entrichten. Bei Langzeitmieten ist die Zahlungspflicht gemäß Ziffer 2.3 sicherzustellen. Nach Rücknahme des Fahrzeuges ist an den Vermieter der ggf. noch verbleibenden Differenzbetrag zu bezahlen, der sich aus den im Mietvertrag ausgewiesenen Einzelpositionen zusammensetzt. Dies schließt auch die Abrechnung der bei der Rücknahme zusätzlich gefahrener Kilometer und entstandene Schäden mit ein.


6.2
Eine verspätete Rückgabe ist nur mit der Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei Verstoß kommt der aus dem Mietvertrag hervorgehende Tagesmietpreis in max. dreifacher Höhe als Abrechnungsgrundlage für jeden Mehrtag zur Anwendung.

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7. BERECHTIGTE FAHRER


7.1
Zur weiteren Benutzung des Fahrzeuges neben dem Mieter sind nur die im Mietvertrag benannten Fahrer berechtigt. Hierfür sind jeweils die erforderliche, in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (der bisherigen Klasse 3 oder der EU-Klasse B) und der in Deutschland gültige Personalausweis/Reisepass des jeweiligen Fahrers im Original bei der Fahrzeugübergabe
vorzulegen.


7.2
Kann der Mieter (Vertragsnehmer) bei Übergabe des Fahrzeugs keine gültigen Dokumente (Personalausweis oder Reisepass und Führerschein) vorweisen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich weiterhin das Recht vor, Schadenersatz gemäß Ziffer 16 vom Mieter zu verlangen.


7.3
Die Mieter/Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Der Mieter ist in der Pflicht zusätzlichen Fahrern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu geben und muss dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten werden.

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8. ÜBERGABE DES FAHRZEUGES


8.1
Der Mieter/Fahrer bestätigt, das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand und mit dem im Übergabeprotokoll bezeichneten Zubehör übernommen zu haben. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort bei Fahrzeugübergabe auf dem Übergabeprotokoll vermerken zu lassen.


8.2
Das Abstellen von Fremdfahrzeugen auf dem Firmengelände des Vermieters ist nicht gestattet. Die Haftung seitens des Vermieters ist bei Zuwiderhandlung ausgeschlossen.


 
9. NUTZUNG DES FAHRZEUGES

 

9.1
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch für Geländefahrten, Fahrschulübungen, zur gewerblichen Personenbeförderung, für Fahrzeugtests, Ladestationstests oder Fahrsicherheitstrainings, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten).


9.2
Nicht gestattet sind die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer an berechtigte Fahrer gem. Ziffer 6 sowie sonstige zweckentfremdete Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe lt. GefStoffV und ChemG ist untersagt.


9.3
Die Bedienungsvorschriften lt. Bordbuch sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


9.4
Das gemietete Fahrzeug darf nicht durch Ziehen abgeschleppt werden, sondern muss zwingend auf ein Abschleppfahrzeug gehoben und stehend transportiert werden. Das Abschleppunternehmen ist durch den Mieter in Kenntnis zu setzen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.


9.5
Der Mieter/Fahrer trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (Maut).


9.6
Das Fahrzeug ist vertragsgemäß und schonend zu behandeln, und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Der Batteriestand ist regelmäßig zu prüfen, ein Ladestand unter 10% ist zu vermeiden und eine komplette Entleerung des Akkus ist untersagt.


9.7
Das Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Für Schäden sowie für unverhältnismäßige Gebrauchsspuren und Abnutzungen haftet der Mieter.


9.8
Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.


9.9
Die Verkehrssicherheit ist dauerhaft zu gewährleisten. Das Nutzen von Fahrassistenzsystemen, wie Teslas FSD System (Full Self Drive / volles Potenzial für autonomes Fahren) bedeutet nicht, dass der Mieter/Fahrer für hieraus resultierende Schäden von seiner Verantwortung im Straßenverkehr befreit ist. Es handelt sich um eine Assistenz-Funktion, die zugeschaltet werden kann, verantwortlich ist immer der Mieter/Fahrer.


9.10
Manipulatives Deaktivieren von Fahrsicherheitssystemen ist untersagt. Aktivieren des Tesla Programms „Track Mode“ ist untersagt. Bei Unfällen oder Schäden während oder infolgedessen besteht für den Mieter die volle Haftung. Für in diesem Zusammenhang eingetretene Schäden greift die Haftungsbeschränkung auf die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht.


9.11
Die Fahrzeuge sind mit Systemen eines Drittanbieters ausgestattet, die eine Datenerfassung möglich machen. Über die Erfassung und Verarbeitung der Daten informiert der Drittanbieter gesondert. Während der ordnungsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges durch den Mieter/Fahrer erfolgt keine Ortung bzw. Auswertung der Standortdaten durch den Vermieter. Bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters/Fahrers oder zur Aufklärung von Unfallhergängen ist der Vermieter berechtigt die notwendigen Daten über den Drittanbieter abzurufen. Die Außerbetriebnahme des Systems zur Datenerfassung ist untersagt.


9.12
Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rücknahme des Fahrzeuges nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rücknahme des Fahrzeuges für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeuges auf die Werkseinstellung erfolgen, der Vermieter ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.


9.13
Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es verschlossen zu halten. Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugkeycard an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren. Übermittelte Zugangsdaten (App-Zugang, PIN, etc.) sind vor Dritten geheim zu halten.


9.14
Betriebsstörungen bzw. technische Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei technischen Störungen, die das Aufsuchen einer Werkstatt erfordern, sowie Software-Updates, wenden Sie sich zur Terminabsprache an den Vermieter.


9.15
Ferner kann es nötig sein während der Vermietung die Räder zu wechseln, notwendige Hauptuntersuchungen, Wartungen oder Reparaturen in einer Werkstatt oder beim Hersteller des Fahrzeuges durchführen zu lassen. Bei einer Mietunterbrechung von mehr als 24 Stunden erhält der Mieter vom Vermieter ein Ersatzfahrzeug. Der Mieter ist verpflichtet, Werkstatttermine sofern zumutbar, in Abstimmung mit dem Vermieter wahrzunehmen.


9.16
Der Vermieter behält sich vor den Kilometerstand des Fahrzeuges regelmäßig abzufragen, damit Wartungsintervalle, Haltedauer und Garantiebedingungen gewährleistet werden können. Zur Einhaltung dieser Bedingungen ist der Vermieter berechtigt einen Fahrzeugtausch durchzuführen, soweit dieser dem Mieter/Fahrer zumutbar ist. Sollten die vertraglich vereinbarten Freikilometer überschritten sein, ist der Vermieter berechtigt, die Bezahlung der Mehrkilometer mit der Folgerechnung einzufordern.


 
10. PFLICHTEN DES MIETERS/FAHRERS BEI PANNEN ODER IM SCHADENFALL


10.1
Bei einem Schadenfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere dass:

 

  • sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter.

  • die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden, sowie der im Fahrzeug befindliche Unfallbogen sorgfältig ausgefüllt wird und Polizeibescheinigungen beigefügt werden.

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10.2
Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.

 

10.3
Im Schadenfall oder bei technischen Problemen ist außerdem der Vermieter umgehend zu informieren.


10.4
Der Mieter/Fahrer darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist, soweit es der Gesundheitszustand zulässt.


10.5
Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind – soweit vorhanden – Zeugen zu benennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugkeycard und – Papiere dem Vermieter auszuhändigen. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, den Vermieter und dessen Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung der Haftungslage zwischen Vermieter und Mieter/Fahrer erforderlich ist.


10.6
Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit dem Vermieter die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen. Hierzu wendet sich der Mieter unverzüglich an die im Mietvertrag genannte/n Rufnummer/n.

 

11. HAFTUNG DES MIETERS / HAFTUNGSREDUZIERUNG / WEGFALL DER HAFTUNGSREDUZIERUNG


11.1
Der Mieter/Fahrer haftet während der Dauer des Mietvertrages für an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör).


11.2
Der Mieter haftet auch für Schäden, die erst nach Rücknahme des Fahrzeuges festgestellt werden, etwa bei Rückgabe des Fahrzeuges bei Dunkelheit, in stark verschmutztem Zustand oder außerhalb der jeweiligen Standortöffnungszeiten.


11.3
Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter für Kosten der Bearbeitung, Mietausfall und andere aus der Schadensbearbeitung anfallende Kosten (z.B. Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, etc.).


11.4
Kleinschäden werden pauschal abgerechnet.


11.5
Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich der im Mietvertrag bezeichneten Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten. Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.


11.6
Der Mieter/Fahrer ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet dem Vermieter für entstehende Gebühren und Kosten. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter zu benennen. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust ist auf eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall, wie im Mietvertrag vereinbart, reduziert. Ausgenommen hiervon sind die nachfolgenden Sachverhalte.


11.7
Die Haftungsreduzierung gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. lm Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.


11.8
Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. lm Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.


11.9
Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter.


11.10
Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist.

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12. HAFTUNG DES VERMIETERS


12.1
Sollte ein Fahrzeug ausfallen und ein Ersatzfahrzeug nicht binnen einer angemessenen Frist zur Verfügung stehen oder sich eine vereinbarte Zustellung durch Verschulden des Vermieters um mehr als 4 Stunden verzögern, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.


12.2
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge, Pandemien und Naturkatastrophen entbinden den Vermieter für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.


12.3
lm Fall, dass vor, während oder nach der Miete Gegenstände des Mieters/Fahrers oder sonstiger Personen im oder auf dem gemieteten Fahrzeug beschädigt werden oder abhandenkommen, haftet der Vermieter nur bei Verschulden.


12.4
Vorbehaltlich der Regelung in nachfolgendem Absatz wird die gesetzliche Haftung des Vermieters für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

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  • der Vermieter haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis

  • der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Die in vorstehendem Absatz genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

 

13. VERSICHERUNGEN

lm Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit 100 Mio. € pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens 15 Mio. € pro Person. Schäden / Verluste für in oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch versicherungstechnisch nicht gedeckt.

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14. FAHRTEN INS AUSLAND


Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb von Deutschland gefahren werden. Fahrten nach Österreich, Schweiz, Dänemark sowie den Benelux-Staaten sind nur gegen eine Grenzüberschreitungsgebühr erlaubt. Andere Länder sind nur auf Anfrage zusammen mit einer Freistellungserklärung und einer Grenzüberschreitungsgebühr befahrbar. In Länder, die nicht der Europäischen Union angehören ist die Einfahrt grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

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15. RÜCKNAHME DES FAHRZEUGES


15.1
Der Mieter/Fahrer wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß, mit einem Akkuladestand von mehr als 10% zurückgeben.


15.2
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. lm Falle der Nichtbeachtung behält sich der Vermieter vor, das Fahrzeug sicherstellen zu lassen und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung zu stellen.


15.3
Wird das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten durch Einwurf der Fahrzeugkeycard beim Vermieter zurückgegeben, so haftet der Mieter für alle Schäden, bis der Vermieter das Fahrzeug wieder in unmittelbarem Besitz hat.


15.4
In Einzelfällen ist der Vermieter berechtigt je nach Grad der Verschmutzung eine Sonderreinigung des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen.

 

16. STORNIERUNG

lm Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Stornogebühren berechnet:

 

  • Bei Stornierung bis 28 Tagen vor Mietbeginn wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 39 Euro berechnet

  • Bei einer Stornierung bis 7 Tagen vor Mietbeginn werden 20 % des Mietpreises als Stornierungspauschale, mindestens jedoch 129 Euro berechnet

  • Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises als Stornierungspauschale, mindestens jedoch 129 Euro berechnet

  • Handelt es sich um eine Langzeitmiete (30 Tage plus) berechnet der Vermieter 50% Stornierungsgebühr mindestens jedoch 129 Euro auf den ersten Mietmonat

  • Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn fällt bei Kurzzeitmieten (< 30 Tage) der volle Mietpreis an, bei Langzeitmieten (> 30 Tage) wird der erste volle Mietmonat berechnet

  • Gleiches gilt, wenn der Kunde bei Abholung vor Ort, keine unter Ziffer 5 und 6 gültigen Dokumente vorweisen kann, Nichterscheinen des Kunden oder eine Vermietung aus anderen Gründen unmöglich ist


Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, um somit die Stornokosten zu reduzieren.

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17. WIDERRUFSRECHT

 

Ein Widerrufsrecht des Mieters besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt.

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18. KÜNDIGUNG


18.1
Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

 

  • Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der geltenden AGB

  • Erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters

  • Mangelnde Pflege des Fahrzeugs

  • Unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch

  • Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages

  • Schadensereignisse


18.2
Schadenersatzansprüche des Mieters/Fahrers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben hingegen Schadenersatzansprüche des Vermieters. Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen droht dem Mieter/Fahrer trotz eventueller Haftungsbeschränkung die volle Haftung für den eingetretenen Schaden.


18.3
Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann er auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen.
Falls für den Vermieter die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist, dass ist insbesondere der Fall, wenn der Mieter:

 

  • ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,

  • einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder

  • einen solchen zu verbergen versucht, vorsätzlich einen Schaden zufügt,

  • mit Mietzahlungen gemäß Ziffer 2 im Verzug ist,

  • ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.


18.4
Kündigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren und Zubehör sowie der Fahrzeugkeycard unverzüglich an den Vermieter herauszugeben.


18.5
Bei Tod des Mieters endet der Mietvertrag automatisch 14 Kalendertage nach Vorlage des Todesnachweises bei dem Vermieter. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung.

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19. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN


Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Mieter spätestens 4 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Änderungen werden wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Mieter diesen Änderungen nicht innerhalb von (vier) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Mitteilung an den Vermieter widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.


 
20. NEBENABREDEN UND ERGÄNZUNGEN


Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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21. NICHTIGKEIT ODER TEILNICHTIGKEIT

 

Die eventuelle Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

22. ERFÜLLUNGSORT

 

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.

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23. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSTAND

 

Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht zuständig. Der Vermieter ist berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand September 2021

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1. VERWENDER

Als Verwender dieser AGB gilt:

TESLA.RENT
Inh. Marcel Stiller
Grevenweg 72
D-20537 Hamburg
Tel.: +49 40 87604528
Fax: +49 40 87604529
E-Mail: info@tesla.rent


2. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).


3. VERTRAGSSCHLUSS UND SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES

Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über die Website https://www.tesla.rent/tesla-gutschein-kaufen abschließen.

Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.

Mit der Bestellung durch einen Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt ein Verbraucher ein verbindliches Angebot auf einen Kaufvertragsabschluss ab. Erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Verwender kommt der Vertragsschluss zustande.

Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten und den geltenden AGB. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar.


4. ZAHLUNG

Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:

  Paypal
  Überweisung
  Kreditkarte
  Sofort
  Klarna


5. LIEFERUNG, LIEFERUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb von 1-3 Werktagen. Diese Frist beginnt am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages zu laufen.


6. GEFAHRENÜBERGANG

Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht es mit der Übergabe auf den Verbraucher über.

 


7. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware vor.

 


8. GEWÄHRLEISTUNG

Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten.

Anker 1
AGB
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